 | Willkommen bei Horst Stroebel, Behindertenbeauftragter der Gemeinde Petershausen.
Behindertenbeauftragter - was ist das? Es ist eine von der Gemeinde (Gemeinderat) eingesetzte Person, die die Gemeinde bei der Umsetzung der Ziele und Aufgaben des Bayerischen Behindertengleichstellungs-gesetzes, besonders der Gleichstellung und Barrierefreiheit von Behinderten, berät. Nun gibt es ja eigentlich nur Menschen, die von ihrer Umwelt behindert sind und dies gilt es, so weit wie möglich zu minimieren bzw. komplett ab zu bauen. Der Behindertenbeauftragte hat das Recht sich bei Aktivitäten der Gemeinde zu beteiligen, welche sich auf Menschen mit Behinderung - oder besser - die zur Behinderung von Menschen führen können. Barrierefreiheit: Was bedeutet dies im Einzelnen? Es signalisiert eine uneingeschränkte Ntzbarkeit von Immobilien, Produkten des täglichen Bedarfs und Leistungen für alle Menschen, egal ob jung, alt, behindert oder nicht behindert. Es bedeutet nichts anderes als ein "selbstbestimmtes" Leben. Also nicht "nur" für Senioren und womöglich mit körperlichen, seelischen Gebrechen behafteten Personen, sondern für alle unsere Mitmenschen. Wer schon einmal einen Kinderwagen, Rollator durch die Gegend geschoben hat, weiß es zu schätzen, was Barrierefreiheit bedeuten könnte. Vergessen Sie nicht, es gibt nicht nur Behinderung beim Gehen, es gibt hörgeschädigte, Sehschädigungen und andere Gebrechen - auch für diese ist eine Barrierefreiheit angesagt. Wir werden - gott sei dank - immer älter, aber es bleibt nicht bei dem mühelosen Umgang mit unserem Körper und unseren Sinnen. Leider. Damit stellen sich dann neue Herausforderungen - nicht nur für den Betroffenen, sondern auch für Wirtschaft und die Gesellschaft in der wir uns befinden. Ob dies nun Treppen, Schwellen, winzige Toiletten und Bäder und Handgriffe, die auf einmal unerreichbar werden oder gar öffentlich zugänglich seien sollende Plätze, Verkehrsmittel und Orte sind. Und Sie haben die Möglichkeit (Bay. Behindertengleichstellungsgesetz, Bayerische Bauverordnung) unter Beachtung der einschlägigen Grundlagen mit Ihrem Ideenreichtum zur Umgestaltung des Ortes ein Stück Lebensfreiheit an die Bürger zu bringen und diesen damit die Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
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